Hallenordnung:
1. Das BETRETEN und trainieren, ist nur mit einer gültigen privaten Haftpflicht-, Hundehaftpflichtversicherung sowie einer gültigen Tollwutimpfung des Hundes möglich.
2. Das Betreten der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer / Besucher haftet für die von ihm verursachte Schäden an den Räumlichkeiten, den Einrichtungsgegenständen sowie den Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Der Kunstrasen darf nicht mit Straßen- oder Stollenschuhen betreten werden.
4. Der Hund soll die Kunstrasenfläche mit sauberen Pfoten betreten.
5. Hündinnen in den „Stehtagen“ dürfen NICHT In die Halle. Es erfolgt keine Erstattung! Während der Läufigkeit, außerhalb der „Stehtage“ ist für das Training ein Schutz zu tragen.
6. Geräte und Einrichtungen der Halle sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß genutzt werden.
7. Jegliche Flüssigkeiten und Getränke dürfen NICHT auf der Kunstrasenfläche verwendet werden. Die Verwendung von GLAS-Behältern jeglicher Art ist auf dem gesamten Gelände NICHT gestattet.
8. Das Sich-Lösen-lassen der Hunde in der Halle ist nicht gestattet. Wenn doch ein Hund sein Geschäft jeglicher Art in der Halle verrichtet hat, ist dies unverzüglich zu beseitigen.
9. In der Halle ist das RAUCHEN nicht gestattet!
10. Um die Nachbarschaft nicht unnötig zu belästigen ist Jeder Benutzer / Besucher dazu angehalten, eine durch Hunde verursachte Lärmbelästigung zu vermeiden. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden selbstverständlich aufgenommen!


Allgemeine Vertragsbedingungen:
§1: Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Bucher und somit Vertragspartner einer Zeiteinheit oder anderer Veranstaltungen in der Halle, erklärt, das sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde in der Halle trainieren, welche über einen vollen (bei Welpen, altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
Der Vertragspartner hat sich gegebenenfalls über den Impfschutz der Hunde seiner Trainingskollegen zu informieren und sicher zu stellen.
Für Krankheiten / und oder Verletzungen der Hunde während des Trainings oder Veranstaltungen jeglicher Art in der Halle sowie auf dem gesamten Gelände, übernimmt die Nimuri Hundesporthalle keine Haftung.
§2: Abschluss des Vertrages (Buchungen)
Ein Vertragsabschluss kann nur erfolgen, wenn für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie für jeden Hundeführer eine private Haftpflichtversicherung vorliegt!!! Eine Kopie ist mit sich zu führen und nach Aufforderung vorzuzeigen.
Mit der Buchung über das Programm über Einzelbuchungen sowie Seminare und Hallenzeiten etc., gibt der Teilnehmer eine verbindliche Zusage zum Vertragsabschluss über die Teilnahme ab.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Nimuri Hundehalle zustande. Die Annahme erfolgt formlos.
§3: Öffnungszeiten / Zahlung / Erstattung
Die Hundesporthalle ist  Mo – Sa von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr und So von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr  buchbar, es erfolgt keine Auszahlung der gebuchten und nicht besuchten Stunden.
Mit der Buchung ist die Zahlung der Mietsumme aus der aktuellen Preisliste, fällig! Ersichtlich auf der Homepage Nimuri.de, oder direkt im Buchungsprogramm!
Zahlungsbedingung: zeitnahe Zahlung nach Buchung oder nach Vereinbarung!
Die Nimuri Hundesporthalle vermietet ein- bis zweimal pro Monat an einem Wochenende für Seminare die Halle. Diese Termine haben Vorrang vor bereits gebuchten Terminen. Sollte ein Termin deswegen storniert werden müssen, erfolgt eine Erstattung.
Die aktuellen Preise beinhalten die Beleuchtung. Grobe Verschmutzungen können mit bis zu 50,00 Euro pro Stunde berechnet werden.
Persönliche Daten werden zu Abrechnungszwecken erfasst und gespeichert. SIEHE Datenschutzrechtlinie der Buchungssoftware.
§4 Rücktritt / Stornierung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Hallenmietung zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt über eine schriftliche Mitteilung über info@nimuri.de und.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt der Stornierung hinsichtlich des Buchungstermins.

Für Einzeltermine, Monatstermine und Saisontermine werden folgende Stornokosten fällig:
bis 14 Tage vor Beginn: 10 % der Hallenmiete,
ab 14 Tage bis 7 Tage vor Beginn: 30 % der Hallenmiete
ab 6 Tagen bis zum Beginn: 80 % der Hallenmiete,
Für ganze Tage werden:
bis 10 Wochen vor Beginn: 10 % der Hallenmiete
ab 10 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn: 75 % der Hallenmiete
ab 27 Tage bis zum Beginn: 100 % der Hallenmiete
Wenn die Halle noch anderweitig vermietet werden kann, werden nur 20 % des Betrages fällig.

Rücktritt durch die Nimuri Hundesporthalle
- Die Nimuri Hundesporthalle kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich ein Teilnehmer vertragswidrig (z. B. gegen die Hallenordnung oder das Personal) verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer und Tiere gefährdet werden. Es erfolgt KEINE Erstattung.
- Wenn der Hund den Versicherungs- oder Impfschutz verloren hat. Es erfolgt KEINE Erstattung.
- Wenn der Hundeführer den Versicherungsschutz verloren hat. Es erfolgt KEINE Erstattung.
- Wenn ein Hundeführer bei dem Training und / oder im Umgang mit dem Hund gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Es erfolgt KEINE Erstattung.
§5 Haftung / Schadensersatzansprüche
Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragten Dritten, oder seinem Hund entstandenen Schaden selbst.
Für jeden Hund muss zwingend eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie für jeden Hundeführer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein!!!
Die Nimuri Hundesporthalle haftet nicht für Schäden, welche durch den Teilnehmer, durch Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens der Nimuri Hundesporthalle übernommen.
§6 Sicherheit
Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte, egal in welcher Form, ist strengstens untersagt!
Die Hallenordnung ist Bestandteil der AGB’s und gesondert aufgeführt!

§7 Nebenabreden
Nebenabreden müssen in einer schriftlichen Form erfasst und von beiden Parteien (Bucher und Nimuri Hundesporthalle) unterschrieben werden, nur so ist eine Gültigkeit gewährleistet.
Stand: 01.07.2022